Hilfen zur Erziehung

Unsere Angebote sind ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen und werden ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte geleistet.

Die juristische Rahmensetzung für die Hilfen zur Erziehung stellt das SGB VIII, hier die §§ 27 / 30, 31, 34 oder 35 i.V. §48a (Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, intensive sozialpädaogische Einzelfallbetreuung) und § 41 (Hilfe für junge Volljährige), dar.

Das Jugendamt verfügt die Hilfen nach dem SGB VIII.

Der Träger versteht seine pädagogischen Angebote als Kindeswohl sichernde Maßnahmen.

Empfänger unseres Hilfeangebots sind:

Familien mit …

  • Erziehungsproblemen
  • Problemen der sozialen
  • Integration und Alltagsbewältigung
  • destruktiven Familien- und Verhaltensstrukturen
  • Suchtproblemen

Kinder und Jugendliche mit …

  • Entwicklungsproblemen
  • straffälligem Verhalten

insbesondere Familien,

  • in denen das körperliche und / oder seelische Wohl der Kinder oder Jugendlichen gefährdet ist.
Familienhleden Süd Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen