Trennung und Scheidung
Kinder und Jugendliche, wie auch die Eltern selbst, haben in und nach Trennungen das Recht auf Umgang. Um dies zu unterstützen, kann eine Beratung sinnvoll sein. Auch kann so eine Wiederannäherung von Kindern und Eltern entstehen, wenn die Kinder aufgrund eines Eingreifen des Jugendamtes außerhalb des Elternhauses untergebracht sind.
Dieses Angebot können wir derzeit nur im Landkreis Lüchow-Dannenberg anbieten.
Trennungs- und Scheidungsberatung §§ 17/18
Für solche Fälle bietet der Träger im Einzugsgebiet des Wendlands eine Beratung an, die im Regelfall in einer Gesprächsreihe zu tragfähigen Lösungen führt. Die Beratung ist eine Dienstleistung, die vom Jugendamt verfügt wird. Diese Beratung kann in einem familiengerichtlichen Verfahren integriert werden oder es ersetzen.
Ziel der Familienhelden ist es, binnen vier Monaten eine haltbare und ggfs. gerichtsfeste Vereinbarung zu treffen.