Begleiteter Umgang
Die FAMILIENHELDEN bieten an allen Standorten begleitete Umgänge nach §18.3 (oder in Gestalt des §30) an.
Kinder und Jugendliche (und Eltern) haben in und nach Trennungen der erwachsenen Partner das Recht auf Umgang. Hier kann es neben der Beratung sinnvoll sein, für einen begrenzten Zeitraum Umgänge durch Fachkräfte zu begleiten, wenn es zu Störungen gekommen ist.
Auch kann es zu einer Wiederannäherung von Kindern und Eltern kommen, falls die Kinder aufgrund eines Eingreifen des Jugendamtes außerhalb des Elternhauses untergebracht worden sind.
Der begleitete Umgang zwischen Kindern und Eltern(-teilen) erfolgt in den Räumlichkeiten des Trägers. Diese sind durch das Familiengericht oder das Jugendamt angeordnet worden.
Diese Instanzen legen zumeist auch weitere Einzelheiten fest, wie etwa Häufigkeit der Umgänge und deren Dauer, dies häufig in Absprache mit allen Beteiligten. Ziel aller Umgänge bleibt, sie in nichtbegleitete zu verwandeln.
So kann sich der Kontakt zwischen Kindern und Eltern(-teilen) wieder verbessern und entspannen.
Auch kann eine Wiederannäherung von Kindern und Eltern entstehen, wenn die Kinder aufgrund eines Eingreifen des Jugendamtes außerhalb des Elternhauses untergebracht sind.